Erstellt am 2024-06-09 [Text in Schwarz = Deutsch, in Blau = English !! Text in black = German, in blue = English]
Übersetzungen oder Lectorate mit Hilfe von DeepL.co & Write verfasst. <> Translations or lectorates written with the help of DeepL.com & Write.
Beschluss Nr.: 001
Beschluss – 1: – rv
Es wurde beschlossen:
Dass alle Kosten für Kurse, Workshops, Ausflüge und Exkursionen sowie diverse andere
Bildungsveranstaltungen aus den Mitgliedsbeiträgen und eventuellen zusätzlichen (Spenden aller Art)
anteilig finanziert werden.
(Beschlossen auf der 4. Vorstandssitzung)
Beschluss Nr.: 002
Beschluss – 2: – rv
Es wurde beschlossen:
Um auch in Zukunft ausreichend finanzielle Mittel für NADEUM zur Verfügung zu haben, wurde nach eingehender Diskussion beschlossen, dass jedes Mitglied monatlich € 20 an das NADEUM – Girokonto, das bei der Oberbank eingerichtet wurde zu überweisen hat.
[Das NADEUM Girokonto (2016-2018) wurde aus Kostengründen eingestellt.] Siehe Beschluss Nr.: 006
Ausgenommen sind Studierende oder NADEUM-Mitglieder, die aufgrund ihres geringen Jahreseinkommens (Nachweispflicht) nicht in der Lage sind, dem Zahlungsdienst nachzukommen.
Ihr Betrag reduziert sich um 50%. Daher sind bis auf Widerruf monatlich € 10 auf das NADEUM-Konto (Liquiditätskonto) einzuzahlen.
(Dies wurde in der 4. Vorstandssitzung beschlossen)
Beschluss Nr.: 003
Beschluss – 3: – rv
Es wurde beschlossen:
Alle Konsumationen im Rahmen von NADEUM-Sitzungen aller Art (z.B. Vorstandssitzungen) werden in Zukunft von den Teilnehmern selbst getragen.
(Dies wurde in der 4. Vorstandssitzung beschlossen)
Beschluss Nr.: 004
Beschluss – 4: – rv
Es wurde vom Vorstand beschlossen:
Es wurde beschlossen, dass jedes zukünftige NADEUM-Mitglied, unabhängig von seiner Funktion, seine eigenen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss.
(Verfasst auf der 6. Vorstandssitzung)
NADEUM-Periode, Phase 2: BESCHLÜSSE 2015 – 2018
In der 7. Vorstandssitzung wurden die Beschlüsse Nr.: 5 – 7 beantragt, diskutiert, beschlossen und protokolliert.
Beschluss Nr.: 005
Beschluss – 5: – rv
Es wurde beschlossen:
Dass die neue NADEUM-Vereinssignatur für den E-Mail-Verkehr, die individuelle Behandlung von
von akademischen Titeln vorsieht.
[Jedes NADEUM-Mitglied kann frei entscheiden. International sind Titel jeglicher Art nicht mehr gebräuchlich. In Österreich und an manchen Institutionen kann die Nennung von Titeln mehr Respekt verschaffen].
Beschluss Nr.: 006
Beschluss – 6: – rv
Es wurde beschlossen:
Begründung: Die vierteljährlich an die Oberbank zu entrichtenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den Einnahmen aus den
Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen.
Ergebnis: Als Ersatz für das Girokonto bei der Oberbank wurde ein Liquiditätskonto bei der Oberbank eingerichtet.
Ergänzung: Sämtliche Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen wie Zahlungen an den Verein sind ab sofort auf das Liquiditätskonto der Oberbank zu überweisen: Liquiditätskonto IBAN: AT35 1500 0041 1105 8816 und BIC: OBKLAT2L zu überweisen.
Beschluss Nr.: 007
Beschluss – 7: – rv
Es wurde beschlossen, dass:
Der Pressesprecher (Generalsekretär) und der Vorsitzende (Präsident) redigieren die NADEUM-Webseite in gemeinsamen Sitzungen.
Ergänzung 2024: Aus zeitlichen und beruflichen Gründen ist es dem Generalsekretär nicht mehr möglich, diese Mitarbeit zu leisten.
In der 8. Vorstandssitzung wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr.: 008
Beschluss – 8: – rv
Des Weiteren wurde einstimmig beschlossen, dass der Verein „NADEUM“ ab dem 01.01.2022 seine laufenden Kosten selbst trägt. Darin enthalten sind die Administration der Domain sowie die E-Mails.
Alle zusätzlichen Agenden, wie z.B. telefon: IT-Support, sind im Vorfeld dem Präsidium zu melden.
Kostenpflichtige Exkursionen und allfällige Meetings [Location und Catering] werden bis auf weiteres von den einzelnen NADEUM – Mitgliedern selbst getragen.
Beschluss Nr.: 009
Beschluss – 9: – rv
Es wurde unter Punkt 3 / 9:
Der gesamte Vorstand, das sind der Präsident, der Vizepräsident und der Generalsekretär, sind unter Beachtung des 4-Augen-Prinzips bei Geldüberweisungen zeichnungsberechtigt, also mit ihrer persönlichen Unterschrift zeichnungsberechtigt.
[Mögliche rechtliche Bedenken wurden in einer Diskussion ausgeräumt. Der Präsident ist immer einer der Zeichnungsberechtigten].
Beschluss Nr.: 010
Beschluss – 10: – rv
Durch Herrn Grimas Marcus / vulgo Gizmo, Kostenvoranschlag € 500,00.
Produkt: Erstellung innerhalb von “Word-press” aber auf dem Server von mirkollektiv.at; eine Homepage ohne Werbung, kostenlos in Bezug auf eine Online-Stellung und Betriebsdauer bis auf Widerruf; Support und IT-Betreuung, Online-Stellung bei Fertigstellung der Website “nadeum.eu”. Für die neu zu erstellende Website “NADEUM.eu” sind demnach € 500,00 für NADEUM leistbar. Geringfügige Preisabweichungen sind gestattet.
[Vorvertrag mit “Gizmo” gelesen, besprochen, befürwortet, genehmigt].
Beschluss Nr.: 011
Beschluss – 11: – rv
Es wurde beschlossen, dass Herr Marcus Grimas (Gizmo) künftig bis auf Widerruf folgende IT-Dienstleistungen erarbeitet, erbringt und begleitet:
Domain – Verwaltung
Einrichtung, Installation und schlüsselfertige Übergabe von E-Mail-Accounts und weitere Administration
sowie die NADEUM – Website mit der offiziellen Adresse „www.nadeum.eu“ zu erstellen, wichtige Tools zu installieren und durch ein Backup zu sichern und notariell zu beurkunden, so dass im Falle eines Unfalls, Todes oder anderer unvorhergesehener Ereignisse alle Daten jederzeit an NADEUM übergeben werden können.
Darüber hinaus wird Marcus Grimas alias Gizmo bevollmächtigt, in allen IT-relevanten Sachfragen in unserem Namen gegenüber Dritten zu unseren Gunsten zu handeln.
Erklärung:
Aufgrund einer Preiserhöhung von 50% und mehr als 150% für 2er @nadeum.eu E-Mails (IT-Administrator von 2019 – 2023) muss NADEUM die Reißleine ziehen. Der gesamte Vorstand wurde informiert und in einer kurzen außerordentlichen Vorstandssitzung wurde einstimmig beschlossen, dass ein neuer Vertragspartner für Website; Domainverwaltung und E-Mail-Hosting gesucht werden muss. Durch das Netzwerk des Präsidenten konnte dies in kürzester Zeit realisiert werden. Der Verein “Mirkollektiv” und dessen Obmann kamen mit dem Präsidenten von NADEUM in einem fachlich konstruktiven Gespräch in kürzester Zeit zu einem für beide Seiten sehr guten und tragfähigen Vorvertrag. Alle Zahlungen sowie die Vorbereitungs- und Vorarbeiten sowie die technische Begleitung waren bereits im Rahmen des Beschlusses Nr. 10 hervorragend. So erhielt Gizmo den Zuschlag.
Beschluss Nr.: 012
Beschluss – 12: – rv
Antrag des Präsidenten vom 16.12.2023:
NADEUM möge Herrn Marcus Grimas als Stellvertreter des derzeitigen Generalsekretärs nominieren.
Begründung:
Um Mag. Phil. Andreas G. Andiel bei der Protokollführung bei allen offiziellen NADEUM-Sitzungen technisch zu entlasten, wird ihm in Zukunft Herr Marcus Grimas zur Seite stehen.
Abstimmung:
Bei der GV 5 waren nach Ablauf der vorgeschriebenen Wartezeit von 15 Minuten und nochmaliger Eröffnung 100% der NADEUM-Mitglieder anwesend und NADEUM somit beschlussfähig.
Der Antrag von Georg – Josef Scherbaum wurde von den Anwesenden positiv aufgenommen. Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen.
Somit wurde folgender Beschluss Nr.: 012 gefasst
Herr Marcus Grimas wurde somit in der 5. GV in den Vorstand der NADEUM nominiert und aufgenommen.
Am 16. Dezember 2023, 21:00 Uhr hat Herr Marcus Grimas diese Nominierung auch angenommen.
(Nachtrag: Herr Marcus Grimas alias Gizmo ist aufgrund seiner aktiven Sondertätigkeit vom NADEUM-Mitgliedsbeitrag befreit.)
Beschluss Nr.: 013
Beschluss – 13: – rv
Antrag vom 2024-02-20:
Seitens der afrikanischen Mitglieder aus Kenia, die eine Zweigstelle in Keneia – Ostafrika gründen wollen, wurde folgender Antrag gestellt:
Ist es der NADEUM Zentrale in Wien / Österreich möglich, die zukünftige Zweigstelle in Kenia durch einen einmaligen Kostenbeitrag der NADEUM KENIA AFRICA Mitglieder „Mr. Denis-Cheruiyot-Mitei, Mr. Ebeneza-Kipngetich-Maseti, Mr. Eli-Kiprono-Yebei, Mrs. Purity-Chepkoech, Mr. Barnaba-Osman-Kwanjeli“ zu unterstützen? Die Gesamtkosten werden mit einer innerkenianischen NGO inklusive Banktransferkosten bis zu € 400,00 veranschlagt. (Ergänzung: Der KES /Kenia-Schilling / ist gegenüber dem Euro im Wert gestiegen, so dass sich ein Gesamtbetrag von € 750,00 ergibt).
Begründung:
Im Februar 2024 beschlossen die 4 Kenianer und ein Sudanese eine NADEUM Zweigstelle in Kenia zu gründen.
Im Einvernehmen mit dem Generalsekretär und den ausreichenden Budgetmitteln der NADEUM – Zentrale in Wien hat der NADEUM – Vorstand einstimmig beschlossen, diesem Antrag stattzugeben.
Dem Antrag wurde eine Kostenaufstellung über die zu leistenden Zahlungen beigefügt. Jedes NADEUM-Mitglied kann diese unter den internen Daten „Buchhaltung“ einsehen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 750,00 netto. In diesem Betrag sind sowohl die logistischen als auch die formalen Gründungskosten enthalten. (Logistik: 3 NADEUM KENIA Mitglieder: Reisekosten nach Nairobi, Hotelkosten und Verpflegungskosten; Vereinsgründung: alle behördlichen Kosten) Brutto inkl. Transferkosten werden es nach Abrechnung voraussichtlich ca. € 750,00 sein.
Diskussion:
Andreas sowie Georg – Josef sind sich einig, dass die ZENTRALE in Wien über ausreichend Budgetmittel verfügt, um die afrikanischen NADEUM – Mitglieder bei der Gründung ihres kenianischen Ablegers zu unterstützen.
Entscheidung Ende Februar 2024:
Dem Antrag der Afrikaner aus KENIA wurde stattgegeben. Es wurde beschlossen, dass nach Vorlage aller polizeilichen und behördlichen Bescheinigungen sowie aller für NADEUM wichtigen persönlichen Daten der Mitglieder die Überweisung des Geldes erfolgen soll. Dies wird in der ersten Märzwoche 2024 geschehen.
Entscheidung:
In der nach reiflicher Überlegung getroffenen Entscheidung wurde der Antrag seitens der 5 NADEUM_KENIA Mitglieder zu 100% angenommen.
Beschluss:
Es wurde daher beschlossen, dass der Betrag von € 750,00 in der ersten Märzwoche an die Gruppe in KENIA überwiesen wird.
Alle anfallenden Rechnungsbelege sind nach erfolgter Zweiggründung an die Zentrale in Wien zu übermitteln.
Beschluss Nr.: 014
Beschluss – 14: – rv
Es wurde zur Diskussion-2024 gestellt:
Da Herr Andreas Andiel seinen Laptop immer bei sich hatte, der Präsident aber bisher keinen Laptop hatte, der ausschließlich für NADEUM-interne Sitzungen verwendet werden konnte, waren sich der Generalsekretär und Georg Scherbaum einig, dass ein Laptop in der heutigen Zeit unbedingt notwendig ist.
Antrag:
Folgender Antrag wurde vom Präsidenten an das NADEUM-Präsidium gestellt. Der Verein NADEUM möge es ermöglichen, dass Herr Georg – Josef Scherbaum im Rahmen seiner Tätigkeit für NADEUM einen Laptop zur Verfügung gestellt bekommt. Da ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, wird diesem Antrag stattgegeben.
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, dem Präsidenten des NADEUM einen gleichwertigen Laptop (Preis ca. 600,00 €) zur Verfügung zu stellen.
Ergänzung:
Der Präsident hat sich im Mai 2024 entschieden, den HP Laptop auf eigene Kosten zu kaufen und somit dem Verein zusätzliche Kosten zu ersparen.
Beschluss – Nachtrag zu Beschluss Nr.: 013 ergibt den
Beschluss Nr.: 015
Beschluss – 15: – rv
Da der kenianische Schilling „KES“ gegenüber dem Euro an Wert gewonnen hat, musste NADEUM die Zahlungen erhöhen. Da sowohl in Kenia als auch in Österreich einige Zahlungen für die Gründung der Africa Branch notwendig waren, wurde folgender Antrag gestellt:
Antrag:
Ankauf eines Laptops für Denis (der alte Laptop wurde unbrauchbar) mit Hilfe der Rechtsberatung von Gizmo.
Notarielle Beglaubigung mit anschließender Kontrolle durch einen vereidigten Dolmetscher. (Wurde von der kenianischen Vereinsbehörde verlangt. Sowie eine Vollmacht von der NADEUM – Zentrale an die Zweigstelle, dass sie in Kenia selbständig handeln darf). Überweisung der notwendigen Zahlungen zur Gründung der Zweigstelle in Kenia.
Entscheidung:
Alle Zahlungen [ NADEUM – Zweigstellengründung, Reise- und Verpflegungskosten, neuer Laptop und diverse Kleinzahlungen können getätigt werden, sind aber durch Buchhaltung nachvollziehbar zu halten.
Ergänzung:
Da Denis Cheruiyot Mitei seine Fähigkeiten glaubhaft gemacht hat und alle Aktivitäten mit Rechnungen und Berichten belegen kann, wurde ihm diese Einmalzahlung ermöglicht.
Beschluss Nr.: 016
Beschluss – 16: – rv
Aufgrund des Mangels an Zeit für ein Lektorat und eines profunden Dolmetschers hat sich der Präsident entschlossen, DeepL.com & Write als Übersetzungs- und Lektoratstool zu verwenden. Er wird sich die jährlichen Abonnementzahlungen zu 50% mit dem Verein NADEUM teilen und seinen Anteil mit der jährlichen Abrechnung begleichen.
Beschluss Nr.: 017